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Strengere Kontrollen: Deutsche Windtechnik bietet nachzuholende Prüfung von Druckbehältern an


Bild: Druckspeicher in einem demontierten Rotor (NM72c)

Bild: Druckspeicher in einer Rotornabe

Druckspeicher im Maschinenhaus und in der Rotornabe von Windenergieanlagen (WEA) müssen starken Beanspruchungen standhalten. Sie sichern die hydraulische Pitchregulierung (Blattverstellung) und nehmen unter anderem auch Not-/Sicherheitsfunktionen am hydraulischen Scheiben- u. Azimutbremssystem wahr. Eine Fehlfunktion der Druckbehälter kann Personen- und Materialschäden verursachen. Aus diesem Grund ist auch in der Betriebssicherheitsverordnung die verpflichtende Prüfung vor Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige Wiederholungsprüfungen der Druckbehälter festgelegt. Vor kurzem haben einige Landesbehörden begonnen, überwachungsbedürftige Anlagenteile (z.B. Druckbehälter und Servicelifte) hinsichtlich dieser zuvor erwähnten Prüfungen zu kontrollieren. Darauf hat die Deutsche Windtechnik reagiert und bietet in Kooperation mit dem TÜV SÜD ab sofort Druckbehälterprüfungen für die Onshore-Anlagen von den Herstellern AN Bonus-, Siemens-, Vestas- und NEG Micon mit Pitchhydrauliksystemen in Deutschland an.

Welche Vorschriften gelten?
Druckbehälter können nicht nur korrodieren, sondern auch bersten. Im beschädigten Zustand stellen sie ein zunehmendes Gefahrenpotential für ihre Umgebung dar, wenn sich Einzelteile unter Druck vom Behälter lösen. In den Grundsätzen der Betriebssicherheitsverordnung fordert der Gesetzgeber, dass Druckbehälter in Windenergieanlagen vor der Inbetriebnahme geprüft werden müssen. Innere und äußere Wiederholungsprüfungen müssen spätestens nach zehn Jahren erfolgen. Die Landesbehörden kündigten eine konsequentere Kontrolle der Prüfungsdurchführungen an, da diese in der Vergangenheit branchenweit vernachlässigt wurden. Das Thema Anlagensicherheit rückt bei Gutachtern und Betreibern immer mehr in den Mittelpunkt.

Zerstörungsfreies Prüfkonzept
Die Deutsche Windtechnik und der TÜV SÜD haben infolgedessen gemeinsam ein Verfahren ausgearbeitet, das eine zerstörungsfreie Durchführung der Druckspeicherprüfung vor Ort möglich macht. Bei der Gehäuseprüfung kommt ein Ultraschallgerät zum Einsatz. Der Ausbau und der Wechsel der Behälter ist nicht notwendig. Das Gerät spürt minimalste Risse in den Wandungen auf. Bei Bedarf holen die Ingenieure die Gefährdungsbeurteilung und die Inbetriebnahmeprüfung nach.
Das Versäumnis regelmäßiger Druckspeicherprüfungen in WEA beruht nicht zuletzt auf großen Hürden in der gesetzeskonformen Realisierung. Der Betreiber kann nun der Landesbehörde auf Nachfrage ein alternatives Prüfkonzept vorstellen und eine Gefährdungsbeurteilung inklusive Prüffristenermittlung und Prüfinhalte vorlegen.

Maximale Sicherheit bei gesenkter Kostenbelastung
Das dargestellte Prüfkonzept spricht nicht nur die Sicherheit für Mensch und Maschine an, welche an oberster Stelle steht. Das Verfahren verhindert ferner mögliche Kosten durch etwaige Folge-/Langzeitschäden bei nicht durchgeführter Kontrolle des hydraulischen Druckspeichers.
Insgesamt dauern die Tests je nach Umfang regulär nicht länger als einen Arbeitstag. Um Ertragsausfälle zu vermeiden, empfiehlt sich ein Termin in den Sommermonaten bzw. während Schwachwindzeiten.

Bei Fragen und Interesse wenden Sie sich gerne an unser Team aus dem Technical Sales:

m.technik-dwts@deutsche-windtechnik.com
 

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