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In unserem Leitbild haben Sie bereits unsere Werte und Grundsätze kennengelernt. Vertieft und konkret auf die Arbeitspraxis bezogen können Sie diese in unserem Code of Conduct nachlesen. Er bringt die weltweit gültigen Verhaltensregeln für die gesamte Mitarbeiterschaft der Deutschen Windtechnik auf den Punkt.
Unseren Verhaltenskodex können Sie hier herunterladen:
Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und agieren da, wo es uns möglich ist, sozial und nachhaltig. Bei der Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht unterliegt die Deutsche Windtechnik den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). In unserer Grundsatzerklärung legen wir unsere Strategie und Verfahren zum Schutz der Menschenrechte und zur Erfüllung umweltbezogener Verpflichtungen dar.
Unser Compliance System beinhaltet unter anderem ein Hinweisgebersystem. Dieses soll ausdrücklich von Mitarbeitenden der Deutschen Windtechnik sowie von Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern als auch Dritten zur Meldung von Vorfällen verwendet werden.
Doch was bedeutet Compliance eigentlich? Was genau ist ein „Compliance-Vorfall“ und wann sollte man ihn melden? Informationen dazu erhalten Sie weiter unten in unserer Sammlung der wichtigsten „Fragen und Antworten“.
Sie möchten einen Compliance-Vorfall melden?
Compliance ist die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln (z.B. Code of Conduct). Die Einhaltung dieser genannten Regelungen betrifft alle Mitarbeitenden der Deutschen Windtechnik.
Alle Mitarbeitenden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sowie alle anderen sind ausdrücklich dazu aufgerufen, Verstöße jeglicher Art zu melden. Dadurch können unerwünschte Folgen begrenzt und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden.
Die auf Wunsch anonym gehaltene Meldung eines Verdachts oder Verstoßes erfolgt über ein Formular. Sie können davon ausgehen, dass unser Whistleblowing Officer Ihre Meldung in jedem Fall vertraulich behandelt. Dies trifft auch dann zu, wenn Sie Ihre persönliche Kontaktoptionen übermittelt haben, d.h. die Nachricht nicht anonym eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass im Fall einer anonymisierten Meldung keine Möglichkeit für den Whistleblowing Officer besteht, Rückfragen zum Sachverhalt zu stellen oder Sie über den Verlauf der weiteren Vorgehensweise in dem konkreten Fall zu informieren.
Liegen keine Beweise für Ihren Vorfall vor? Ist es wirklich ein Verstoß? Reicht ein Verdacht für die Meldung?
Auch mögliche Verstöße sind eine Meldung an den Whistleblowing Officer wert. Dieser behält sich vor, eine Untersuchung in die Wege zu leiten, ggf. Beweise zu erheben sowie die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Nein. Sofern die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber nach bestem Wissen und in gutem Glauben einen Verstoß meldet, hat sie oder er keine Nachteile zu befürchten.
Außerdem haben Sie selbstverständlich immer die Möglichkeit, einen Verstoß anonymisiert zu melden. Auch Meldungen mit konkreten Angaben zur Person werden vertraulich behandelt.
Auf der verlinkten Grafik ist der Ablauf ab Eingang des Hinweises dargestellt.
Bei Deutsche Windtechnik erhalten 3 bestellte Whistleblowing Officer alle eingehenden Hinweise, sodass gewährleistet ist, dass Hinweise objektiv und schnell bearbeitet werden können.
Kontakt Whistleblowing Officer:
whistleblowing@deutsche-windtechnik.com
Wenn Sie einen persönlichen oder telefonischen Kontakt bevorzugen, vereinbaren Sie bitte einen Termin via E-Mail.