
Der Einsatz von bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung – kurz BNK – ist für viele Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) ab 01.01.2023 verpflichtend. Nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ (AVV) kann die BNK-Nachrüstung grundsätzlich durch den Einsatz von Radarsystemen oder durch eine Einrichtung zur Nutzung von Transponder-Signalen erfolgen. Die Deutsche Windtechnik hat in Kooperation mit Partnern ein ganzheitliches und unabhängiges BNK-System entwickelt, mit dem alle Betreiber AVV-konform ihren Anlagenbestand nachrüsten können.
Lesen Sie dazu auch unseren Pressetext „BNK-System Deutsche Windtechnik besteht Baumusterprüfung – Installationen laufen an“!
Das BNK-System der Deutschen Windtechnik zeichnet sich durch große Flexibilität und Vielseitigkeit aus:
Darüber hinaus ist es auf eine belastbare Dokumentation und BNK-Betriebsführung ausgelegt. Die BNK-BOX der Deutschen Windtechnik umfasst eine separate Steuerungseinheit, die am Gefahrenfeuer direkt im Maschinenhaus installiert wird. Werden Signale von sich annähernden Luftverkehrsfahrzeugen erfasst, verifiziert das System diese mittels robuster Algorithmen und aktiviert das Gefahrenfeuer. Sollte unerwartet ein Defekt im Steuerungssystem auftreten, wird automatisch die Nachtkennzeichnung aktiviert (Failsafe-Aktivierung). Vor der Anbindung des Systems müssen die WEA-Standorte sowie die Technik der vorhandenen Nachtkennzeichnung geprüft werden.
Zulassung durch die Prüfinstanz ist erfolgt, ab sofort verfügbar.
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