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Haben Sie Ihre Altanlage bereits abgeschrieben?

Viele Altanlagen bleiben derzeit am Netz – und das nicht nur aufgrund fehlender Baugenehmigungen für ein Repowering. Dank anhaltend hoher Strommarktpreise und attraktiver PPA-Konditionen denken Betreiber von Windparks zunehmend über einen Weiterbetrieb mit Serviceverträgen nach, deren Konditionen früher undenkbar waren.

So zum Beispiel auch Steffen Schwagerus, Geschäftsführer mehrerer Betreibergesellschaften von Bürgerwindparks. Er betreibt drei Windparks mit 1,5 und 2 MW-Anlagen, die ihr 20. Betriebsjahr bereits erreicht haben oder kurz davor stehen. Die Weiterbetriebsgutachten zeigten eine gute Ausgangslage für den Weiterbetrieb auf – dies ist der wichtigste Grundstein für die Verhandlungen um den passenden Servicevertrag zwischen Schwagerus und Lars Schwitters, Bereichsleiter Kundenmanagement der Deutschen Windtechnik.


Die Nachfrage nach Weiterbetrieb für Altanlagen wie diese steigt stetig (Foto: Deutsche Windtechnik)

Vertragsverhandlung umfasste sämtliche Szenarien
Relativ viel Zeit ist in die Vertragsgestaltung geflossen.  „Wir haben einige Szenarien durchgespielt und Chancen wie Risiken abgewogen“, erzählt Lars Schwitters. Komponenten wie beispielsweise Blattbolzen, bei denen laut Weiterbetriebsgutachten eine kürzere Lebenszeit als die Vertragslaufzeit prognostiziert wurde, mussten gesondert vertraglich geregelt werden. Die Einspeisevergütung, die nicht mehr auf Grundlage des EEGs fest vergütet wird, sondern sich am Marktpreis  orientiert, erfordert neue Regelungen. Ihre Höhe wirkt sich z.B. bei der Berechnung der Kompensation bzgl. der Verfügbarkeiten aus. Darüber hinaus musste festgelegt werden, was passiert, wenn die Vergütung unter einen bestimmten Schwellwert fällt.

Flexibilität und Risikobereitschaft gut abwägen
Auch für den Fall eines Repowering wurden die Voraussetzungen für eine vorzeitige Vertragsauflösung geschaffen. Hier sind Vereinbarungen getroffen worden, die z.B. bei einem Großkomponententausch eine Kompensationszahlung in Höhe des Zeitwerts beinhalten, falls ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen wird. Für Steffen Schwagerus bedeutet dies eine hohe Flexibilität – für die Deutsche Windtechnik ein Risikomanagement, das Vollwartungsverträge auch bis zum 30. Betriebsjahr möglich macht. Der Weiterbetrieb unter Vollwartung über die kommenden zehn Jahre kristallisierte sich schließlich für beide Partner als wirtschaftlich sinnvolle Lösung heraus.

Die Preisentwicklung wird die Richtung vorgeben
Die drei Windparks sind bereits seit 2017 bei der Deutschen Windtechnik unter Vollwartung. „Da wir die Parks und die verbauten Komponenten gut kennen, sind die zehn Jahre Weiterbetrieb für uns ein guter Planungshorizont“, schätzt Lars Schwitters ein. „Die spannende Frage bleibt, wohin sich die Stromhandelspreise in den nächsten Jahren entwickeln werden. Bleiben sie langfristig auf einem Niveau, bei dem der Weiterbetrieb ein gut kalkulierbares und wirtschaftliches Geschäft bleibt? Wir glauben, dass die aktuell sehr hohen Preise eher als Ausreißer betrachtet werden können. Mittel- bis langfristig wird sich ein moderateres Preisniveau einpendeln, das aber immer noch hoch genug ist, um den Weiterbetrieb unter  Vollwartungskonditionen auch zu einem wirtschaftlichen Erfolg zu führen.“

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